Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei betreffend das Dossier U._____ 11. Oktober 2019 von den Vorwürfen des bandenmässigen Raubs, des Hausfriedensbruchs sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz freizusprechen (Berufungserklärung S. 2). - 27 - 2.5.2. Bandenmässiger Raub 2.5.2.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am 11. Oktober 2019 in der Postfiliale in U._____ zu einem Raubüberfall gekommen ist. Der Beschuldigte bestreitet jedoch seine Täterschaft (UA act. 4686 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 18 ff.).