den eintreffenden Angestellten O10._____ auf dessen Flucht draussen vor dem Personaleingang eingeholt und zu Boden gedrückt und gefesselt. Daraufhin hätten der Beschuldigte sowie A._____ und mutmasslich F._____ O3._____ und O10._____ unter vorgehaltener Schreckschusswaffe bedroht und insbesondere Erstgenannte dazu aufgefordert, ihnen Zugang zum Tresor zu verschaffen, was aber aufgrund von Sicherheitsmechanismen nicht möglich gewesen sei, weshalb sich die drei Täter ohne Deliktsgut vom Tatort entfernt hätten. Der Beschuldigte habe im Rahmen des Raubüberfalls eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe auf sich getragen.