Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom Vorwurf des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern freizusprechen (Berufungserklärung S. 2). Zur Begründung hat er anlässlich der Berufungsverhandlung ausgeführt, das Fahrzeug nicht mit einem geklauten Kontrollschild ausgestattet zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 28).