_ gewonnen und diesen dazu überzeugt habe, beim Raub in U._____ mitzumachen. C._____ konnte Details der Tat benennen, welche wohl jedoch auch den Medien entnommen werden konnten, hat er doch ausgeführt, der Beschuldigte habe einen medizinischen Mundschutz, einen Strumpf sowie Handschuhe getragen und Fr. 15'000.00 bis Fr. 20'000.00 erbeutet. Weiter sei dieselbe Feuerzeugpistole verwendet worden wie bei den beiden Raubüberfällen in V._____ am 16. September 2019 und in W._____ (UA act. 4513; 4525 f.; 4535). An seiner Einvernahme vom 6. November 2020 führte C._____ dagegen aus, sich diesbezüglich an nichts mehr zu erinnern.