2.2.4. Anlässlich seiner Einvernahme vom 19. März 2020 hat C._____ unter Wahrung des Teilnahmerechts des Beschuldigten ausgesagt, dass der Beschuldigte den Raub am 25. Juli 2019 im Tankstellenshop._____ in U._____ alleine begangen habe. Der Beschuldigte habe ihm, C._____, einen Tag später von diesem erfolgreichen Raub erzählt, wodurch er das Vertrauen von C._____ gewonnen und diesen dazu überzeugt habe, beim Raub in U._____ mitzumachen.