zum Zweck der Begehung eines Raubs betreten und die Angestellte O7._____ mit einer täuschend echt aussehenden metallischen Feuerzeugpistole, einem Imitat der Pistole CZ 83 Browning, für welche er als kosovarischer Staatsbürger keine Waffentragbewilligung gehabt habe, bedroht habe, und sie dadurch dazu gebracht habe, ihm Fr. 23'348.40, EUR 1'240.00, REKA-Checks im Wert von Fr. 470.00 und Gewinnscheine im Wert von Fr. 314.25 auszuhändigen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei betreffend das Dossier U._____ 25. Juli 2019 vollumfänglich freizusprechen (Berufungserklärung S. 2).