Nachdem in Mittäterschaft begangene Tatbeiträge jedem Mittäter zugerechnet werden, begingen mutmasslich D._____ und der Beschuldigte mit Diebstahlsabsicht sowie wissentlich und willentlich unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einen Diebstahl, da sie der Bank 2._____ Fr. 13'750.00, EUR 4'470.00, CAD 45.00 sowie CZK 4'600.00 zur Aneignung weggenommen haben. Dadurch hat der Beschuldigte den objektiven und subjektiven Tatbestand des Raubs erfüllt. - 16 -