Die Täterschaft des Beschuldigten ist – unter Berücksichtigung seiner gegenüber E._____ gemachten Aussage, wonach er das Fluchtfahrzeug gefahren und draussen gewartet habe – für das Obergericht erstellt. 2.1.3.4. Des Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 1 StGB macht sich strafbar, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand - 14 -