Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 17. Juni 2020 wurde verfügt, dass die Ergebnisse der im Strafverfahren gegen E._____ genehmigten Echtzeit- Überwachung des Fernmeldeanschlusses sowie der akustischen Überwachung des Personenwagens auch im Strafverfahren gegen den Beschuldigten verwendet werden dürfen (UA act. 1736). Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten, wonach aus dem Protokoll nicht hervorgehe, wer der Dolmetscher gewesen sei (Protokoll Berufungsverhandlung vom 22. September 2023 S. 41), kann die Identität der übersetzenden Person den Dolmetscher-Erklärungen entnommen werden (vgl. GA act. 6236 ff.).