Dass sie über die Shotgun und den in S._____ begangenen Raub reden, ist aufgrund der vorgängig aufgeführten Aussage des Beschuldigten vom 8. Oktober 2020 erstellt. E._____ führt weiter aus, dass er verstanden habe, dass der Beschuldigte «das» gemacht habe. Der Beschuldigte habe danach gefeiert. Am 14. Oktober 2015 hat zwischen dem Beschuldigten und E._____ ein weiteres Telefongespräch stattgefunden, während welchem E._____ den Beschuldigten gefragt habe, wo sie einen Banküberfall planen würden, nachdem der Beschuldigte E._____ mitgeteilt habe, dass er von Letztgenanntem eine Neunmillimeter-Pistole inkl. Schalldämpfer benötige. Darauf habe der Beschuldigte entgegnet, dass E.___