2.1.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sich betreffend das Dossier S._____ u.a. des bandenmässigen sowie des besonders gefährlichen Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 3 StGB und der Nötigung gemäss Art. 181 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er am 9. Oktober 2015 zwischen 11.02 Uhr und 11.05 Uhr wissentlich und willentlich die Filiale der Bank 2._____ an der X-Strasse […] in S._____ gemäss gemeinsamem Tatentschluss mit mutmasslich D._____ unter Einsatz einer echten und mit Munition bestückten Shotgun ausgeraubt habe.