Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung, der Beschuldigte sei betreffend das Dossier S._____ zusätzlich des bandenmässigen Raubs sowie der Nötigung schuldig zu sprechen (Berufungserklärung S. 2), während der Beschuldigte beantragt, er sei vom Vorwurf der - 10 - Widerhandlung gegen das Waffengesetz freizusprechen (Berufungserklärung S. 2).