Dass in komplexen oder umfangreichen Fällen den Richtern neben dem Gerichtsschreiber weitere juristische Mitarbeiter – vor allem bei der Vorbereitung – unterstützend zur Hand gehen, ist ein normaler Vorgang. Sie sind indes interne Mitarbeiter des Gerichts, haben keine beratende Stimme, sind im Rubrum nicht aufzuführen und (mit-)unterzeichnen den Entscheid auch nicht.