Er sei für die Schuldsprüche zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten zu verurteilen und ihm sei für die entstandene Überhaft eine Genugtuung von Fr. 150.00 pro Tag zzgl. Zins zu 5% seit mittlerem Verfall zuzusprechen. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten und ihm seien die Gegenstände «präpariertes Metallrohr», «iPhone XS» und «Klebeband Panzertape» herauszugeben. Die Zivilforderung der Privatklägerin O7._____ sei abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. -7-