15. Die Gerichtskasse Laufenburg wird angewiesen, dem Beschuldigten nach Rechtskraft dieses Entscheides eine Entschädigung für seine freigewählte Verteidigung in der Höhe von Fr. 4'119.85 (20% von Fr. 20'599.30) auszurichten. Im Übrigen trägt der Beschuldigte seine Kosten selbst. 16. 16.1. Die Gerichtskasse Laufenburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Steiner, nach Rechtskraft dieses Entscheides eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 22'441.25 auszurichten.