141 StGB, mehrfachen Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB, mehrfacher, teilweiser versuchter Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, mehrfachen Missbrauchs von Kontrollschildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. a und lit. g SVG, grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Überfahren einer Sicherheitslinie gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG, mehrfachen Fahrens ohne Kontrollschilder gemäss Art. 96 Abs. 1 lit. a SVG, Abgabe und Besitz von anabolen Steroiden zu Dopingzwecken gemäss Art.