Ebenfalls gänzlich unlogisch erscheint die Aussage des Beschuldigten, er habe C., welcher in Q. wohnt, beim Parkplatz S. abholen sollen. C. sei mit einem E-Bike unterwegs gewesen (act. 1062), weshalb nicht ersichtlich ist, weshalb er die letzten paar wenigen Kilometer nicht hätte zurücklegen können. Schliesslich ist auch die Geschichte, wie sie das E-Bike ins Auto geladen haben, nicht stringent. C. habe seine mitgeführte Tasche auf den Rücksitz gelegt, das Fahrrad hätten sie im Kofferraum verstaut (act. 520).