Sodann erscheint auch lebensfremd und nicht nachvollziehbar, weshalb er ein solch auffälliges Verhalten von C. nicht bereits in seiner ersten Einvernahme hätte schildern sollen. Besonders seine genaue Schilderung der Kleidung von C. (schwarzes Baseball-Cap, schwarze Adidas-Turnschuhe, hellblaue Jeans, schwarze Lederjacke [act. 520]) machen den Eindruck, dass sie nach Einsicht in die Untersuchungsakten gezielt an die Schilderung der Kleidung des Täters von E. (schwarzes Baseball-Cap, schwarze Winterjacke, dunkelblaue verwaschene Jeans, schwarze Turnschuhe [act. 586]) angepasst wurde. Dass er sich bei der ersten Einvernahme im Stress befunden habe und sich nicht habe erinnern können (act.