Danach hätten sie das Fahrrad beim Beschuldigten zu Hause ausgeladen und seien später Richtung Deutschland losgefahren. Unterwegs, in der Gegend des M. in Egerkingen, habe C. anhalten wollen und hätte eine Tasche, in welche er zuvor bei sich zuhause seine verschwitzten Kleider und die Schuhe getan habe, in einen Abfalleimer geworfen (act. 520 f.). Sodann sei ihm auch noch in den Sinn gekommen, dass C. tags zuvor im N. in Oftringen neben Velozubehör zwei Rollen silbriges Klebeband und zwei Winkelschleifer gekauft habe. In Aarau habe er im L. ein paar schwarze Lederhandschuhe probiert und diese ohne zu bezahlen eingesteckt (act.