Damit bestehen schon innerhalb der ersten und tatnächsten Einvernahme erhebliche Widersprüche, welche die Aussagen des Beschuldigten als sehr unglaubhaft erscheinen lassen. Bereits einen Tag später, anlässlich seiner Hafteröffnung am 10. September 2019, erklärte der Beschuldigte in Abweichung zu seinen Vortags gemachten Ausführungen, dass er mit C. bereits abgemacht habe, ihn später beim Wildpark zu treffen, bevor dieser mit dem Velo weggefahren sei. Er habe ihn anrufen wollen, jedoch habe er sein Handy zu Hause vergessen. Beim Wildpark hätten sie sein Velo in den Kofferraum geladen und seien nach Q. gefahren.