E. zeigte sich gemäss Polizeirapport sichtlich überrascht resp. schockiert, als er von der von seiner Ehefrau eingeräumten Affäre anlässlich der Einvernahme des Beschuldigten vom 9. September 2019 erfahren hat (act. 436, 442 und 1060). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung führte er aus, von der Affäre erst im Nachhinein, anlässlich der Befragung des Beschuldigten am Montag, 9. September 2019, erfahren zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5).