Vielmehr konnte E. den Beschuldigten trotz einer älteren Aufnahme bereits mit annähernder Sicherheit identifizieren, zumal auch das Signalement passt. Aus den Akten ergibt sich weiter, dass E. um die Affäre seiner Ehefrau mit dem Beschuldigten erst nach seiner Identifikation des Beschuldigten als Täter erfahren hat. Als K., die Ehefrau von E., am 8. September 2019 polizeilich einvernommen wurde, wollte sie zuerst auf die Frage, in welcher Beziehung sie zum Beschuldigten stehe, keine Antwort geben (act. 617). E. zeigte sich gemäss Polizeirapport sichtlich überrascht resp.