3.3. 3.3.1. Hinsichtlich der Täterschaft meldete E. zwei Tage nach dem Vorfall der Polizei, den mutmasslichen Täter identifiziert zu haben. Er habe seiner Ehefrau vom Überfall erzählt, und dass der Täter ihren Spitznamen «F.» gekannt, einen slawischen Akzent gehabt habe und jung gewesen sei. Seine Ehefrau habe ihm darauf Fotos von zwei Männern gezeigt, wovon er einen sofort habe ausschliessen können und den anderen würde er zu 90% als den Täter bezeichnen (act. 595). Ein Widerspruch ist auch nicht darin zu erkennen, dass E. offenbar beim Betrachten des Bildes gegenüber seiner Tochter J. geäussert habe, dass er gut der Täter sein könne, er sich jedoch nicht ganz sicher sei (vgl. act.