Sodann passt die vom Nachbarn resp. der zuerst eingetroffenen Polizeipatrouille vorgefundene Situation zu den Schilderungen von E.. Der Nachbar I. hat ihn an den Stuhl gefesselt vorgefunden (act. 430). Auch hat E. am linken Arm eine kleine Schnittwunde aufgewiesen (act. 428), wobei E. diesbezüglich glaubhaft ausgesagt hat, dass er nach einer ersten Fesselung seiner Hände den Täter darauf hingewiesen habe, dass diese zu eng seien. Bei der Lockerung des Klebebands sei der Täter mit dem Messer abgerutscht und habe ihm diese Verletzung zugefügt (act. 585). Weitergehende Gewalteinwirkungen gegen ihn verneinte E. sodann konsequent (act. 587und 1058).