3.2. Am 6. September 2019 um 10:48 Uhr wurde durch H. der Polizei via Kantonale Notrufzentrale gemeldet, dass dieser seinen Nachbarn, E. nach Hilferufen gefesselt in seinem Haus vorgefunden habe. Die eintreffende Polizei konnte am linken Arm vom E. eine kleine Schnittwunde feststellen (act. 427 f.). E. hat sodann in seinen Befragungen den Ablauf des Überfalls konstant, nachvollziehbar und glaubhaft geschildert (act. 584 ff; 602 f.; 1056 ff.). Ungenauigkeiten, wie beispielsweise seine Angaben, wie lange er den Täter unmaskiert gesehen hat (act. 596: «Die Hälfte der Zeit war er unmaskiert, den Rest der Zeit hatte er ein Tuch im Gesicht… über die Nase gezogen»;