Der Beschuldigte habe E. gezielt durch Drohen mit dem Messer und Fesselung an den Stuhl widerstandsunfähig gemacht und ihn gleichzeitig aufgefordert, zu sagen, wo sich der Safe und das Bargeld befinde, in der Absicht, möglichst viele Wertgegenstände zu entwenden. Entsprechend habe er sich des Raubs, eventualiter der Erpressung, der Freiheitsberaubung und Entführung sowie des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht.