Danach habe er die Hände von E. mit Panzer- bzw. Gewebeband gefesselt. Nachdem E. den Beschuldigten darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Fesselung zu eng sei, habe der Beschuldigte mit seinem Messer das Klebeband aufgeschnitten und dabei E. zwei kleine Schnittverletzungen am linken Unterarm zugefügt. Danach habe er den Oberkörper von E. an die Stuhllehne, die Hände zusammen und die Beine je an ein Stuhlbein geklebt. In der Folge habe der -4-