E. habe gesagt, dass er keinen Safe habe und den Beschuldigten gefragt, ob F. ihm Geld schulde. Daraufhin habe sich E. im Wohnzimmer auf einen Stuhl setzen müssen, während der Beschuldigte erneut gefragt habe, wo der Safe und das Geld seien. E. habe gesagt, dass er Geld in einem Couvert im Wohnzimmer oberhalb des Fernsehers habe. Nachdem der Beschuldigte das besagte Couvert nicht gefunden habe, sei E. aufgestanden und habe ihm das Couvert mit ca. Fr. 600.00 sowie das Geld aus zwei Portemonnaies, ca. Fr. 700.00 und EUR 150.00, ausgehändigt.