- 1 Smartphone Acer Liquid E700 mit der Rufnummer […] (Triple SIM, IMEI […], IMEI […], IMEI […]) - diverse Handnotizen, Quittungen mit Waffennamen, Personennamen und Geldbeträge. 6.3. Die Staatsanwaltschaft wird darum ersucht, hinsichtlich der obgenannten beschlagnahmten Gegenstände die sachgemässen Verfügungen zu treffen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten zur Hälfte mit Fr. 2'500.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. 7.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 6'375.00 auszurichten.