Der Kontakt zum Beschuldigten können seine Ehefrau sowie seine Kinder und Enkelkindern auch durch moderne Kommunikationsmittel sowie Besuche aufrechterhalten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_781/2021 vom 23. Mai 2022 E. 2.6.1). Dies führt nicht zu einer unzumutbaren Härte, zumal die Dauer der Landesverweisung zeitlich beschränkt ist (siehe dazu unten). Die Landesverweisung bedeutet für den Beschuldigten zweifellos eine gewisse Härte. Diese geht aber nicht über das Mass hinaus, das der Verfassungs- und Gesetzgeber mit der Einführung der obligatorischen Landesverweisung in Kauf nahm oder sogar wollte (Urteil des Bundesgerichts 6B_1508/2021 vom 5. Dezember 2022 E. 3.4.2).