Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 28. April 2014 wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt (siehe aktueller Strafregisterauszug). Weder die Geldstrafen noch die für ihn nicht unerheblichen Bussen haben den Beschuldigten davon abgehalten, erneut und teilweise während laufender Probezeit zu delinquieren. Der Beschuldigte nahm die ihm gewährte Chance, sich zu bewähren, nicht wahr. Im Gegenteil hat er nunmehr sogar noch schwerere Straftaten begangen.