Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich seine Verurteilungen aus. Vor der nunmehr auszusprechenden Freiheitsstrafe von 2 ¼ Jahren und einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, ist der Beschuldigte im Jahr 2009 wegen zwei Strassenverkehrsdelikten zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 800.00 sowie zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt worden (MIKA-Akten S. 36 ff.). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 28. April 2014 wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt (siehe aktueller Strafregisterauszug).