Beschuldigte war jedoch trotz dieses Defizits seit seiner Einreise in die Schweiz bis zu seiner Pensionierung im hiesigen Berufsleben gut integriert. So war er an verschiedenen Orten als Pizzaiolo und Bauarbeiter beschäftigt, bis er schliesslich für 12 Jahre, bis ca. 2002/2003, als Betriebsmitarbeiter bei der E. in R. gearbeitet hat. Danach bezog er aufgrund von Problemen mit dem Rücken und der Wirbelsäule eine 80%- IV-Rente (UA act. 10). Seine Altersrente beträgt knapp Fr. 3'000.00 (Beilage 1 und 3 der eingereichten Unterlagen an der Berufungsverhandlung).