Insgesamt ist unter Berücksichtigung des weiten Strafrahmens von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und dem davon erfassten grossen Spektrum möglicher Deliktssummen und Handlungsweisen von einem vergleichsweise noch knapp leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 180 Tagessätzen auszugehen.