Zwar weist der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten eine einschlägige Vorstrafe auf. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 28. April 2014 wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 1'800.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt. Zudem hat er noch während des laufenden Strafverfahrens und völlig unbeeindruckt von einer verbüssten dreimonatigen Untersuchungshaft erneut gegen das Waffengesetz verstossen. Bei der Vorstrafe handelt es sich jedoch um eine bedingte Geldstrafe im unteren Bereich des Strafrahmens.