Der Beschuldigte habe sich für die Pistole MAUSER entschieden und ihm den Preis von Fr. 1'400.00 oder Fr. 1'500.00 gezahlt. Daraufhin habe der Albaner die Waffe geholt und sich danach entfernt (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 f.; UA act. 468). - 12 -