Der Beschuldigte führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass er von einem Mann angerufen worden sei, der seinen Namen gekannt habe. Dieser habe sich ihm selbst mit einem schweizerischen Namen vorgestellt und ihn gefragt, ob er sich mit ihm auf einen Kaffee treffen wolle. Daraufhin sei der unbekannte Mann mit einem weissen Golf zum Treffen gekommen. Er habe den Beschuldigten gefragt, ob er «etwas» hätte, woraufhin der Beschuldigte ihm dann die Waffen gezeigt habe. Der Mann habe kein Geld dabeigehabt, weil er nicht vorbereitet gewesen sei. Der Beschuldigte habe ihm dann die Bank gezeigt, bei welcher er das Geld abheben gehen könne.