2.4.3. Der mit der Anklage umschriebene Sachverhalt erschöpft sich sowohl hinsichtlich der Verkaufsverhandlung vom 18. Juni 2018 wie auch vom 21. Juni 2018 darin, dass der Beschuldigte Waffen an einen verdeckten Fahnder der Kantonspolizei Aargau verkauft hat, wobei die Gespräche nach dem gleichen Schema abgelaufen seien, wie beim Verkauf der Maschinenpistole Czech SA 23 gemäss Anklagesachverhalt III lit. a.