heraus, dass C., sowie eine weitere französisch sprechende Person, welche während des Treffens im Auto sitzenblieb, an einer Waffe interessiert war. Die Käufer waren nach eigenen Angaben des Beschuldigten an seiner grössten Waffe interessiert («je grösser desto besser», Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Als der Beschuldigte -7-