2.3.4. Der Beschuldigte sagte anlässlich der Berufungsverhandlung sinngemäss aus, ein Albaner namens C., habe mit ihm telefonisch Kontakt aufgenommen und gesagt, dass er «etwas» benötige und ob er vorbeikommen könne, um es anzuschauen. C. habe angegeben, die Telefonnummer von einem Kollegen des Beschuldigten bekommen zu haben. Er sei daraufhin mit einer weiteren Person, wahrscheinlich einem Franzosen, vorbeigekommen und habe sich für eine Waffe interessiert. C. habe erwähnt, dass er etwas Grösseres nehmen würde, wenn der Beschuldigte so etwas anbieten könne; je grösser die Waffe sei, desto besser.