2.3.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass sich der Sachverhalt wie in Anklagesachverhalt III lit. a umschrieben zugetragen hat. Ebenfalls ist unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte mit dem Verkauf der Maschinenpistole Czech SA 23, Nr. […] an zwei unbekannte Männer eine Waffe im Sinne des Tatbestandes an Drittpersonen veräussert und damit den objektiven Tatbestand erfüllt hat.