Maschinenpistole auf dem Handy des Beschuldigten gesehen und sich für diese interessiert. Der im Auto sitzengebliebene französisch sprechende Mann habe die Maschinenpistole ebenfalls gesehen und habe sich, ohne sich die anderen Waffen auf dem Handy des Beschuldigten zeigen zu lassen, sofort für diese entschieden. C. habe für eine Pistole oder einen Revolver zu wenig Geld gehabt. Das Geld für die Maschinenpistole sei schliesslich bar durch C. ausgehändigt worden und habe wahrscheinlich vom französisch sprechenden Mann gestammt. Das Treffen habe maximal 10 Minuten gedauert (Anklagesachverhalt III lit. a). Aufgrund der Art und Weise der Kontaktaufnahme, der Dauer der Verkaufsgespräche ohne