3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 25. August 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der mehrfachen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen gemäss Art. 260quater StGB sowie der Hehlerei gemäss Art. 160 StGB freizusprechen. Für die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sei er zu einer bedingten Gelstrafe von 180 Tagessätzen bei einer Probezeit von 5 Jahren zu verurteilen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. 3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 14. September 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten zu verurteilen und für die Dauer von 10 Jahren des Landes zu verweisen.