2. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 13. Oktober 2021 gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, schob den Vollzug im Umfang von 24 Monaten auf, setzte die Probezeit auf 5 Jahre fest und verwies den Beschuldigten unter Ausschreibung im SIS für 7 Jahre des Landes. Es verzichtete auf einen Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 28. April 2014 für die Geldstrafe von 60 Tagessätzen gewährten bedingten Strafvollzugs und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände.