Gegenstand Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Hehlerei, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 26. Juni 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen gemäss Art. 260quater StGB, Hehlerei gemäss Art. 160 Abs. 1 StGB und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG.