6. Folgende Gegenstände und Beweismittel werden dem Bundesamt für Justiz (Auslieferungsverfahren […]) überwiesen: - Mobiltelefon […] - Mobiltelefon […] - 2 Funkgeräte - 3 SIM-Karten-Halter - Bankbeleg […] - 2 Zettel mit E-Mailadressen - 2 SIM-Karten - 6 Batterien - schwarzes Portemonnaie - Führerausweis des Beschuldigten - Identitätskarte des Beschuldigten - Pass des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 7. 7.1. Die Zivilklage der Privatklägerin O1._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 7.2. Die Zivilklage der Privatklägerin Z5._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. - 57 -