Sodann ist betreffend die in den Buchungsnotizen aufgeführten ausserkantonalen Kosten korrigierend festzuhalten, dass dem Beschuldigten lediglich die für Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts entstandenen Kosten von Fr. 1'750.00, die Kosten für DNA- Auswertungen von Fr. 11'625.00 sowie die Kosten für Fernmeldedienstüberwachungen von Fr. 10'800.00 auferlegt werden können. Die übrigen Kosten in Höhe von Fr. 7'078.20 sind ihm nicht aufzuerlegen, nachdem es sich hierbei um Übersetzungskosten, welche aufgrund der Fremdsprachigkeit des Beschuldigten entstanden sind, sowie um allgemeine Aufwendungen der Polizei handelt.