Nachdem es nicht um einen Strassenverkehrsunfall ging, können die Polizeikosten von Fr. 2'171.90 als allgemeine Aufwendungen der Polizei mangels gesetzlicher Grundlage dem Beschuldigten nicht auferlegt werden. Sodann ist betreffend die in den Buchungsnotizen aufgeführten ausserkantonalen Kosten korrigierend festzuhalten, dass dem Beschuldigten lediglich die für Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts entstandenen Kosten von Fr. 1'750.00, die Kosten für DNA- Auswertungen von Fr. 11'625.00 sowie die Kosten für Fernmeldedienstüberwachungen von Fr. 10'800.00 auferlegt werden können.