Auch die Ermittlungshandlungen betreffend den Vorwurf der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung waren aufgrund des engen Zusammenhangs zum rechtswidrigen Aufenthalt und der rechtswidrigen Einreise ebenfalls notwendig. Aufgrund dessen rechtfertigt es sich, die vorinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich dem Beschuldigten aufzuerlegen.