Der Beschuldigte wird nur teilweise schuldig gesprochen. Die Vorwürfe des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern und der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts, von welchen der Beschuldigte freigesprochen wird, standen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Raubüberfall in Y._____, wurden diese doch im Rahmen des dort begangenen bandenmässigen Raubs untersucht. Auch die Ermittlungshandlungen betreffend den Vorwurf der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung waren aufgrund des engen Zusammenhangs zum rechtswidrigen Aufenthalt und der rechtswidrigen Einreise ebenfalls notwendig.